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MAGNA CHARTA – GRUNDLAGE FÜR EINE GELINGENDE KIRCHLICHE JUGENDARBEIT IN DER DEUTSCHSPRACHIGEN SCHWEIZ > Download als Worddokument [27 KB]
ZIEL KIRCHLICHER JUGENDARBEIT Kirchliche Jugendarbeit ist Dienst der Kirche an der Jugend. Sie hat das Ziel "jungen Menschen den Zugang zu jener Lebensweise freizumachen und freizuhalten, wie sie Jesus von Nazareth gelebt hat." Es geht dabei "um die individuelle, soziale, gesellschaftliche und religiöse Entfaltung und Selbstverwirklichung des Jugendlichen: der freie, kontaktfähige, engagierte, kritische, selbst- und verantwortungsbewusste Mensch." (Zitate Synode 72 - St. Gallen). Leitend ist immer das Interesse an der Subjektwerdung aller Menschen vor Gott.
GRUNDSÄTZE Lebenswelt Kirchliche Jugendarbeit baut auf der Lebenswelt der Jugendlichen auf und ist ein wichtiger Experimentier- und Freiraum Jugendliche bringen unterschiedliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Interessen mit. Entsprechend vielfältig sind die Formen kirchlicher Jugendarbeit.
Wertschätzung und Anerkennung Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten und werden als solche wahrgenommen und respektiert. Dies geschieht durch partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Mitbeteiligung und Mitsprache der Jugendlichen geschieht wo immer möglich. Junge Menschen sind eine innovative Kraft, Teil der Kirche und verdienen als solche Wertschätzung und Anerkennung.
Beziehung und Vertrauen Kirchliche Jugendarbeit ist zeitintensive Beziehungsarbeit. Jugendliche haben ein Anrecht auf Begleitung in jeder Lebenssituation. Beziehungen sind so zu gestalten, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
Orientierung an der Lebenspraxis Jesu Auf dem Weg junger Menschen nach Freiheit und Selbstverwirklichung macht kirchliche Jugendarbeit erfahrbar, aus welcher Freiheit Jesus lebte. Seine Botschaft ermutigt zum aufrechten Gang und fordert dazu heraus, Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen.
Sinn,- Glaubens- und Identitätsfindung Lebensdeutung beginnt in der Erfahrung des Angenommenseins. Darauf aufbauend bietet kirchliche Jugendarbeit Raum für die Auseinandersetzung mit den Lebens- und Glaubensfragen Jugendlicher.
Leben deuten und feiern Die Welt der Jugendlichen ist voller Heiligtümer. Kirchliche Jugendarbeit hat diese zu achten. Erlebnisse und Erfahrungen sind als Spuren des Glaubens im Alltag aufzunehmen und gemeinsam mit jungen Menschen zu deuten. Dies führt zu sinnvollem Feiern von Leben und Glauben.
RAHMENBEDINGUNGEN Erwartung an Kirchgemeinden Die Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit kann nicht an die Jugendverantwortlichen allein delegiert werden. Sie wird materiell und ideell von der Kirchgemeinde und von der Pfarrei getragen. Der kirchlichen Jugendarbeit stehen Räume zur Verfügung, die von den Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen genutzt werden können. Die Verwaltung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird den Jugendverantwortlichen übertragen. Kirchlicher Jugendarbeit liegt ein Konzept zugrunde. Ziele und Arbeitsformen werden jährlich evaluiert und bei Bedarf verändert. In die Konzeptentwicklung und -evaluation werden Jugendliche, Jugendverantwortliche und Entscheidungsgremien einbezogen. Die Kirchgemeinde und Pfarrei sucht dabei auch die Vernetzung mit anderen Konfessionen und der politischen Gemeinde.
Erwartungen an Jugendverantwortliche Jugendliche finden in der kirchlichen Jugendarbeit Erwachsene als PartnerInnen, die ihnen Räume der Partizipation zur Verfügung stellen, aber auch anwaltschaftlich gegenüber Pfarrei und Kirchgemeinde für sie eintreten. Jugendarbeitende befinden sich somit in einem anspruchsvollen Spannungsfeld von Anforderungen und Erwartungen. Dies erfordert, dass auch sie sich immer wieder persönlich mit der eigenen Sinn-, Glaubens- und Identitätsfindung auseinandersetzen. Mit der kirchlichen Jugendarbeit werden haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen mit einem entsprechenden Pflichtenheft beauftragt. Sie sind für die Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Ziele zuständig. Eine umfassende Verantwortung für die kirchliche Jugendarbeit setzt eine umfassende Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung voraus. Teilaufgaben können auch von Nebenamtlichen oder Freiwilligen geleistet werden, die für diese spezifische Aufgabe genügend kompetent und vorbereitet sind. Grundvoraussetzung für jede Anstellung in der kirchlichen Jugendarbeit sind fachliche, soziale und spirituelle Kompetenzen. Aus- und Weiterbildung, kollegiale Beratung und Supervision sind dafür unabdingbar. Die Arbeitgeber stellen den Jugendverantwortlichen dafür finanzielle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung.
verabschiedet an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Deutschschweizer JugendseelsorgerInnen vom 13. Juni 2001
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